Abrechnung
Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 30. Juni 2008.
Als praktizierender Tierarzt in eigener Praxis bin ich gesetzlich verpflichtet die Leistungen gemäß der GOT zu erheben.
Für Leistungen während der öffentlichen Sprechzeiten wird basierend auf dem einfachen Gebührensatz abgerechnet, für Leistungen im Notdienst wird der zweifache Gebührensatz erhoben.
Sie können nach der Behandlung die erhobene Gebühr in bar oder mit ec-Karte bezahlen. Sie erhalten darüber eine ausführliche Quittung. Ich empfehle Ihnen einen Ordner über Ihren tierischen Liebling zu führen.